Empfehlung zum Abschluss einer (Labor)-Haftpflichtversicherung
Im Rahmen Ihres Chemielehramtsstudiums an der Universität zu Köln sind (Labor)-Praktika ein wesentlicher Bestandteil.
Hierbei kann es passieren, dass Sie als Student:in durch Unfälle selbst Schäden erleiden oder Schäden an Dritten und/oder Sachen verursachen.
Bei Personenschäden durch Unfall (geschädigte Person ist der/die Unfallverursacher:in oder eine dritte Person) besteht grundsätzlich ein Versicherungsschutz über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV.
Je nach individuellen Schadensszenarien, tragen Sie jedoch das Risiko für Sachschäden (z. B. Glasbruch, Geräteschäden, …) haftbar gemacht zu werden.
Wir empfehlen daher allen Studierenden in unseren Studiengängen selbst eine private (Labor-)Haftpflichtversicherung abzuschließen oder einen Versicherungsschutz über die Eltern sicher zu stellen, der die Tätigkeit im Labor mitberücksichtigt.
Falls Sie sich neu versichern möchten, können Sie dies beispielsweise semesterweise über folgende Laborhaftpflichtversicherung tun.
